Störfall Anlagen
Gemäß der 12. Bundesimmissionsschutzverordnung müssen Biogasanlagen, die aufgrund der gespeicherten Biogasmenge unter die Störfallverordnung fallen, die Öffentlichkeit informieren. Folgend finden die Öffentlichkeitsinformationen einiger unserer Kunden.
Biogas in Aicha GmbH & Co. KG
Öffentlichkeitsinformation gemäß 12. BImSchV
1. Name des Betreibers und vollständige Anschrift des Betriebsbereichs
Firma: Biogas in Aicha GmbH & Co. KG
Straße und Hausnummer: Biogasanlage Niedermünchsdorf 1
PLZ: 94486
Ort: Osterhofen
Land: Deutschland
Ansprechpartner: M. Kröninger (Betriebsleiter)
Telefon: 09932-9549866
2. Bestätigung, dass der Betrieb den Vorschriften dieser Verordnung unterliegt und dass der zuständigen Behörde die Anzeige nach § 7 Absatz 1 vorgelegt wurde.
Biogasanlage:Biogas in Aicha GmbH & Co. KG
Datum der Anzeige bei der Behörde: 14.12.2011
3. Verständlich abgefasste Erläuterung der Tätigkeiten im Betriebsbereich.
Die Biogasanlage erzeugt im Rahmen einer regionalen Wertschöpfungskette Biogas aus folgenden Einsatzstoffen:
• nachwachsende Rohstoffe
• Maissilage
• Grassilage
• Ganzpflanzensilage
• Zuckerrüben
Tätigkeiten im Betriebsbereich:
• Einlagerung von Biomasse in Form von Silagen oder Wirtschaftsdüngern
• Entnahme von Biomasse und Zugabe in den Fermentationsprozess (Fermenter)
• Pumpvorgänge zwischen den Einbringsystemen, Fermentern, Nachgär-behälter
• Zwischenlagerung der vergorenen Gärreste
• Entnahme der vergorenen Gärreste zum Weitertransport und/oder Ausbringung zur bedarfsgerechten Ausbringung als Wirtschaftsdünger auf landwirtschaftliche Flächen
• Erzeugung von Biogas im gasdichten Fermentationssystem
• Zwischenspeicherung des erzeugten Biogases im Gasspeichersystem
• Einspeisung des Biogases in das öffentliche Gasversorgungsnetz
4. Gebräuchliche Bezeichnungen oder – bei gefährlichen Stoffen Sinne der Stoffliste in Anhang I Nummer 1 – generische Bezeichnung oder Gefahreneinstufung der im Betriebsbereich vorhandenen relevanten gefährlichen Stoffe, von denen ein Störfall ausgehen könnte, sowie Angabe ihrer wesentlichen Gefahreneigenschaften in einfachen Worten.
11.538 m3 Biogas, dies entspricht bei einer Dichte von 1,3 kg/m3 14.999 kg (Anhang I, Nr. 1.2.2, 12. BImSchV „Entzündbare Gase“ – Mengenschwelle: 10.000 kg).
5. Allgemeine Informationen darüber, wie die betroffene Bevölkerung erforderlichenfalls gewarnt wird; angemessene Informationen über das Verhalten bei einem Störfall oder Hinweis, wo diese Informationen elektronisch zugänglich sind.
Absperrung durch die Feuerwehr, ggfs. Radio- oder Lautsprecherdurchsagen
6.1. Datum der letzten Vor-Ort-Besichtigung nach § 17 Absatz 2 oder Hinweis, wo diese Information elektronisch zugänglich ist.
Letzte Prüfung: 30/07/2024
Aufsichtsbehörde: Regierung von Niederbayern – SG 50
6.2. Unterrichtung darüber, wo ausführlichere Informationen zur Vor-Ort-Besichtigung und zum Überwachungsplan nach § 17 Absatz 1 unter Berücksichtigung des Schutzes öffentlicher oder privater Belange nach den Bestimmungen des Bundes und der Länder über den Zugang zu Umweltinformationen auf Anfrage eingeholt werden können.
Regierung von Niederbayern – SG 50
7. Einzelheiten darüber, wo weitere Informationen unter Berücksichtigung des Schutzes öffentlicher oder privater Belange nach den Bestimmungen des Bundes und der Länder über den Zugang zu Umweltinformationen eingeholt werden können.
Kontakt Biogasanlage: Biogas in Aicha GmbH & Co. KG, Edmund Krause
Kontakt zuständige Behörde: Regierung von Niederbayern – SG 50, Herr Hammerl
NaWaRo Rosenhof GmbH & Co. KG
Öffentlichkeitsinformation gemäß 12. BImSchV
1. Name des Betriebers und vollständige Anschrift des Betriebsbereichs
Firma: NaWaRo Rosenhof GmbH & Co. KG
Straße und Hausnummer: Rosenhof 1
PLZ: 24634
Ort: Padenstedt
Land: Deutschland
Ansprechpartner: J. Beckmann (Betreiber)
Telefon: 0172-8440826
2. Bestätigung, dass der Betrieb den Vorschriften dieser Verordnung unterliegt und dass der zuständigen Behörde die Anzeige nach § 7 Absatz 1 vorgelegt wurde.
Biogasanlage: NaWaRo Rosenhof GmbH & Co. KG
Datum der Anzeige bei der Behörde: 01.03.2013
3. Verständlich abgefasste Erläuterung der Tätigkeiten im Betriebsbereich.
Die Biogasanlage erzeugt im Rahmen einer regionalen Wertschöpfungskette Biogas aus folgenden Einsatzstoffen:
• Hühnertrockenkeit
• Rindergülle (optional]
• Rinderfestmist
• Rüben/Rübenblatt
• Weizenkörner
• Getreide-GPS
• Maissilage
• Grassilage
Tätigkeiten im Betriebsbereich:
• Einlagerung von Biomasse in Form von Silagen oder Wirtschaftsdüngern
• Entnahme von Biomasse und Zugabe in den Fermentationsprozess (Fermenter)
• Pumpvorgänge zwischen den Einbringsystemen, Fermenter, Nachgär-und Enlagerbehälter
• Zwischenlagerung der vergorenen Gärreste
• Entnahme der vergorenen Gärreste zum Weitertransport und/oder Ausbringung zur bedarfsgerechten Ausbringung als Wirtschaftsdünger auf landwirtschaftliche Flächen
• Erzeugung von Biogas im gasdichten Fermentationssystem
• Zwischenspeicherung des erzeugten Biogases im Gasspeichersystem
• Stromproduktion und Einspeisung in das öffentliche Stromnetz
4. Gebräuchliche Bezeichnungen oder – bei gefährlichen Stoffen Sinne der Stoffliste in Anhang I Nummer 1 – generische Bezeichnung oder Gefahreneinstufung der im Betriebsbereich vorhandenen relevanten gefährlichen Stoffe, von denen ein Störfall ausgehen könnte, sowie Angabe ihrer wesentlichen Gefahreneigenschaften in einfachen Worten.
12.135 m³ Biogas, dies entspricht bei einer Dichte von 1,3 kg/m³ 15.776 kg (Anhang I, Nr. 1.2.2, 12. BImSchV „Entzündbare Gase“ – Mengenschwelle: 10.000 kg).
5. Allgemeine Informationen darüber, wie die betroffene Bevölkerung erforderlichenfalls gewarnt wird; angemessene Informationen über das Verhalten bei einem Störfall oder Hinweis, wo diese Informationen elektronisch zugänglich sind.
Absperrung durch die Feuerwehr, ggfs. Radio- oder Lautsprecherdurchsagen
6.1. Datum der letzten Vor-Ort-Besichtigung nach § 17 Absatz 2 oder Hinweis, wo diese Information elektronisch zugänglich ist.
Letzte Prüfung: 09/01/2019
Aufsichtsbehörde: Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume
6.2. Unterrichtung darüber, wo ausführlichere Informationen zur Vor-Ort-Besichtigung und zum Überwachungsplan nach § 17 Absatz 1 unter Berücksichtigung des Schutzes öffentlicher oder privater Belange nach den Bestimmungen des Bundes und der Länder über den Zugang zu Umweltinformationen auf Anfrage eingeholt werden können.
Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume
7. Einzelheiten darüber, wo weitere Informationen unter Berücksichtigung des Schutzes öffentlicher oder privater Belange nach den Bestimmungen des Bundes und der Länder über den Zugang zu Umweltinformationen eingeholt werden können.
Kontakt Biogasanlage: NaWaRo Rosenhof GmbH & Co. KG, Jens Beckmann
Kontakt zuständige Behörde: Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume, Frau Iden